Starkregen: Warum 5 cm Wasser im Garten keine „Überschwemmung“ sind

Viele Hausbesitzer glauben: Wenn Starkregen das Grundstück unter Wasser setzt, springt automatisch die Gebäudeversicherung ein. Doch ein Urteil des OLG Dresden vom 17.06.2025, Az.: 4 U 1685/24 zeigt, dass das nicht so einfach ist.
Der Fall
Eine Hausbesitzerin in Sachsen hatte nach einem heftigen Regen Schäden an ihrem Gebäude. Auf der Terrasse stand das Wasser rund 5 cm hoch, der Rasen war komplett durchtränkt. Sie meldete den Schaden ihrer Versicherung – diese lehnte jedoch ab. Vor Gericht bekam die Versicherung Recht.
Warum?
Die Richter entschieden:
Für eine Überschwemmung im Sinne der Versicherung reicht ein paar Zentimeter hohes Wasser nicht. Es müssen „erhebliche Wassermassen“ sein, die das Grundstück überfluten.
Ob versiegelte Flächen wie eine Terrasse überhaupt mitversichert sind, ist unklar – und für den konkreten Fall letztlich egal.
Auch ein Rückstauschaden lag nicht vor, weil kein Wasser aus den Abwasserrohren ins Haus gedrückt wurde.
Was bedeutet das für Hausbesitzer?
Kleine Pfützen zählen nicht: Auch wenn es ärgerlich ist – für Schäden durch Wasseransammlungen von wenigen Zentimetern gibt es in der Regel kein Geld von der Versicherung.
Beweise sammeln: Wer Starkregenschäden meldet, sollte unbedingt Fotos, Videos oder Zeugen haben, die den Wasserstand belegen.
Versicherung prüfen: Manche Policen sind sehr streng. Ob Terrassen, Garageneinfahrten oder gepflasterte Flächen geschützt sind, steht oft nicht eindeutig in den Bedingungen.
Vorsorge treffen: Rückstauklappen, Drainagen und erweiterte Versicherungspakete können helfen, sich besser abzusichern.
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BGH, Urt. v. 20.04.2005 – IV ZR 252/03BGH, Urt. v. 20.04.2005 – IV ZR 252/03: Nur „erhebliche Wassermassen“ sind eine Überschwemmung.
KG Berlin, Urt. v. 04.08.2015 – 6 U 69/15: Terrassen gelten nicht automatisch als „Grund und Boden“.
OLG Bamberg, Urt. v. 30.04.2015 – 1 U 87/14: Auch große Pfützen reichen nicht für Versicherungsschutz.
- OLG Karlsruhe, Urt. v. 05.07.2001 – 19 U 19/01: Überschwemmung setzt ein Hinaustreten von Wasser über die Erdoberfläche voraus.
Fazit:
Versicherungen legen den Begriff „Überschwemmung“ eng aus. Wer sich sicher absichern möchte, sollte seine Verträge genau prüfen und im Zweifel erweiterten Schutz vereinbaren.





