Starkregen: Warum 5 cm Wasser im Garten keine „Überschwemmung“ sind
Viele Hausbesitzer glauben: Wenn Starkregen das Grundstück unter Wasser setzt, springt automatisch die Gebäudeversicherung ein. Doch ein Urteil des OLG Dresden vom 17.06.2025, Az.: 4 U 1685/24 zeigt, dass das nicht so einfach ist.
Der Fall
Eine Hausbesitzerin in Sachsen hatte nach einem heftigen Regen Schäden an ihrem Gebäude. Auf der Terrasse stand das Wasser rund 5 cm hoch, der Rasen war komplett durchtränkt. Sie meldete den Schaden ihrer Versicherung – diese lehnte jedoch ab. Vor Gericht bekam die Versicherung Recht.
Warum?
Die Richter entschieden:
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Für eine Überschwemmung im Sinne der Versicherung reicht ein paar Zentimeter hohes Wasser nicht. Es müssen „erhebliche Wassermassen“ sein, die das Grundstück überfluten.
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Ob versiegelte Flächen wie eine Terrasse überhaupt mitversichert sind, ist unklar – und für den konkreten Fall letztlich egal.
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Auch ein Rückstauschaden lag nicht vor, weil kein Wasser aus den Abwasserrohren ins Haus gedrückt wurde.
Was bedeutet das für Hausbesitzer?
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Kleine Pfützen zählen nicht: Auch wenn es ärgerlich ist – für Schäden durch Wasseransammlungen von wenigen Zentimetern gibt es in der Regel kein Geld von der Versicherung.
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Beweise sammeln: Wer Starkregenschäden meldet, sollte unbedingt Fotos, Videos oder Zeugen haben, die den Wasserstand belegen.
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Versicherung prüfen: Manche Policen sind sehr streng. Ob Terrassen, Garageneinfahrten oder gepflasterte Flächen geschützt sind, steht oft nicht eindeutig in den Bedingungen.
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Vorsorge treffen: Rückstauklappen, Drainagen und erweiterte Versicherungspakete können helfen, sich besser abzusichern.
Ähnliche Urteile
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BGH, Urt. v. 20.04.2005 – IV ZR 252/03BGH, Urt. v. 20.04.2005 – IV ZR 252/03: Nur „erhebliche Wassermassen“ sind eine Überschwemmung.
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KG Berlin, Urt. v. 04.08.2015 – 6 U 69/15: Terrassen gelten nicht automatisch als „Grund und Boden“.
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OLG Bamberg, Urt. v. 30.04.2015 – 1 U 87/14: Auch große Pfützen reichen nicht für Versicherungsschutz.
- OLG Karlsruhe, Urt. v. 05.07.2001 – 19 U 19/01: Überschwemmung setzt ein Hinaustreten von Wasser über die Erdoberfläche voraus.
Fazit:
Versicherungen legen den Begriff „Überschwemmung“ eng aus. Wer sich sicher absichern möchte, sollte seine Verträge genau prüfen und im Zweifel erweiterten Schutz vereinbaren.





